Rentenberater

Rentenberater

Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens.

Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen.

Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe.

Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

Esperten

Experten

Ausgewiesene ExpertInnen und Sachverständige beraten Sie in nahezu allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts und im Versorgungsausgleich.

Wir beraten Personen, Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater, Gerichte und vertreten bundesweit vor Sozialgerichten und Familiengerichten.

Unser Team hat eine umfangreiche Ausbildung und langjährige Erfahrung. Die eigene berufliche Fortbildung sowie Schulung von Kollegen und anderer Berufsgruppen hat in unserer Kanzlei einen hohen Stellenwert. Aufgrund der Tätigeiten bei Sozialversicherungsträgern kennen wir die Arbeitsabläufe und wissen oft, wo es hakt. Entsprechend groß ist unsere Branchenkompetenz.

Geld auf Tisch

Honorar

Als registrierte Rentenberater wissen wir, dass sich alles rechnen muss - auch Beratung.

Unsere Leistungen sind weder kostenlos noch unbezahlbar.
Für eine erste mündliche Beratung und Abrechnung nach Zeit beträgt das Kanzlei-Stundenhonorar 239,49 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer = 285,00 Euro brutto im Zeittakt je angefangene 10 Minuten.

Das Honorar für eine Rentenberechnung einschließlich Beratung beträgt pauschal 280,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer = 333,20 €.

Die Honorierung für weitere Tätigkeiten erfolgt wie bei einem Anwalt in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder durch Honorarvereinbarung.

Die Abrechnung mit Rechtschutzversicherungen ist möglich.

Üblicherweise wird das Honorar zu Beginn der Tätigkeit besprochen. So gibt es keine Überraschungen.

Bei längeren Verfahren wird nach Beginn der Tätigkeit ein Vorschuss fällig.

Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 859 seiner Gemeinsamen Positivliste vom 10.03.2020 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.

So nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sie können mit uns auch in türkischer Sprache kommunizieren. Bizimle Türkçe olarak da iletişim kurabilirsiniz.

Postanschrift: Spadenteich 1, 20099 Hamburg
E-Mail: sekretariat@wir-helfen-bei-rente.de
Telefon: +49 40 7020650 ; Telefonzeiten Mo.- Fr. 10:00 - 12:00
Fax: +49 40 702 06 521