Status

Statusfeststellung

  • In diesen Verfahren wird geklärt, ob eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorliegt?
  • Müssen Beiträge gezahlt werden?
  • Falls ja, in welcher Höhe?
  • Müssen auch Geschäftsführer Beiträge zahlen? Welche Regeln und Gestaltungsspielräume gibt es?
  • Ich bin Künstler. Lohnen sich Beiträge zur Künstlersozialversicherung?
  • Mein Unternehmen hat einen hohen Beitragsbescheid erhalten. Müssen die Beiträge und Säumniszuschläge gezahlt werden?

Wir besprechen zunächst den Sachverhalt mit Ihnen. Gegebenenfalls fordern wir den Vorgang zu Einsichtnahme an. Danach besprechen wir die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen.

Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Die Honorarstunde wird mit 239,49 € netto zuzüglich Umsatzsteuer gleich 285,00 € brutto abgerechnet.

Beschäftigt oder Selbständig

Das ist zuerst zu klären.
Handelt es sich um eine Beschäftigung, besteht in der Regel Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung) und Umlagepflicht.
Aber auch einige Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig und müssen Beiträge zahlen.

Pflegeberufe

Pflegepersonen, die selbstständig in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind, können ebenfalls rentenversicherungspflichtig sein.
Aber auch selbstständige Hebammen und Entbindungspfleger sind davon betroffen.

Lehrer

Auch selbstständige Lehrer und Erzieher können rentenversicherungspflichtig sein. Das ist nicht neu, aber kaum bekannt.
Die Beitragspflicht umfasst das laufende Kalenderjahr und kann bis zu weiteren 4 Kalenderjahren zurück reichen.
Grundsätzlich ist der Regelbeitrag zu zahlen. In 2022 beträgt dieser 611,94 € monatlich. Da können schon mal über 30.000 € Beitragsforderung entstehen.

  • Wir prüfen, ob sie wirklich beitragspflichtig sind.
  • In welcher Höhe müssen tatsächlich Beiträge gezahlt werden?
  • Kann eine Teilzahlung beantragt werden?

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Geschäftsführer

Insbesondere bei Geschäftsführern besteht oft Unsicherheit. Welche Kriterien sind maßgeblich?
Ab welchen Stimmrechtsanteil besteht keine Sozialversicherungspflicht?

  • Welche Auswirkungen hat eine Sperrminorität?
  • Helfen Stimmrechtsvollmachten?
  • Wir helfen rechtzeitig bei der Gestaltung der Verträge und dem Statusfeststellungsverfahren.

Aber auch nach Betriebsprüfungen prüfen wir die Berichte und Bescheide.

Terminvereinbarung

Wunschtermine können sie über unser Terminverwaltungssystem online buchen.

1. Wählen Sie den gewünschten Punkt.

2. Wählen Sie aus, ob Sie in die Kanzlei kommen möchten oder der Termin telefonisch bzw. per Zoom-Video-Konferenz erfolgen soll.

3. Danach wählen Sie ggf. bitte den Sachbearbeiter aus, der ihre Angelegenheit bearbeiten soll.

Anschließend erhalten Sie per Mail eine Terminbestätigung in der auch aufgeführt ist, welche Unterlagen benötigt werden.

Bei Problemen rufen Sie bitte im Sekretariat an. Dann buchen wir für Sie einen Termin.

Sie können mit uns auch in türkischer Sprache kommunizieren. Bizimle Türkçe olarak da iletişim kurabilirsiniz.

Meldungen und Beiträge

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