Negative Einkünfte führen nicht zu einer höheren Hinterbliebenenrente

Negative Einkünfte führen nicht zu einer höheren Hinterbliebenenrente

Ein mehrjähriger Verlustvortrag mindert die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten nicht.

Ein steuerlicher Verlustvortrag wird bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt. Bereits aus dem Gesetzeswortlaut („positive Summe der Gewinne oder Verluste“) ergibt sich, dass sich der Regelungsgehalt der Vorschrift darauf beschränkt, bei Hinterbliebenen mit Einkünften aus mehreren Quellen einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Einkunftsquellen vorzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass grundsätzlich alle Arten von Erwerbseinkommen bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten berücksichtigt werden.

Schließlich entspricht die Nichtberücksichtigung eines steuerlichen Verlustvortrags dem Sinn und Zweck der Hinterbliebenenversorgung. Diese soll den Unterhalt ersetzen, der durch den Tod des Versicherten und den damit verbundenen Wegfall seines Einkommens nicht mehr geleistet werden kann. Sachlicher Grund und Grenze für die Anrechnung eigenen Erwerbseinkommens auf die Hinterbliebenenrente ist die Fähigkeit des Hinterbliebenen, sich durch eigenes Erwerbseinkommen ganz oder zumindest teilweise selbst zu unterhalten.

Dabei ist auf das verfügbare Einkommen abzustellen. Der Umstand, dass ein Hinterbliebener berechtigt ist, seine Einkommensteuerschuld im Veranlagungszeitraum durch den Abzug negativer Einkünfte aus früheren, zum Teil weit zurückliegenden Veranlagungszeiträumen zu mindern, sagt nichts Verlässliches über seine aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Schließlich wird der Zahlungsanspruch aus einer Hinterbliebenenrente durch die Nichtberücksichtigung eines steuerlichen Verlustvortrags nicht unangemessen gemindert. Betriebsausgaben werden grundsätzlich bereits bei der Gewinnermittlung berücksichtigt. Hierzu gehören auch etwaige Darlehenszinsen.

Hinweis Reißig

Es bleibt jedoch die Möglichkeit, die laufenden positiven Einkünfte zu reduzieren. Dazu wird sicherlich die Kreativität der steuerlichen Beratung erforderlich sein.

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