Krank

Bei Krankheit kann es verschiedene Probleme geben.

  • Rehabilitation
  • Erwerbsminderung
  • Schwerbehinderung
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Krankengeld
  • Pflege

Rehabilitation

In der Rentenversicherung gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.
Ist die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet, kann eine medizinische oder berufliche Rehabilitation gewährt werden.
Das Problem ist, dass es sich um „Kann“ Leistungen handelt, also eine  Ermessensentscheidung. Durch einen Widerspruch oder eine Klage kann keine Leistung durchgesetzt werden. Der Rentenversicherungsträger kann nur verpflichtet werden nochmal zu prüfen.
Deshalb ist es wichtig bereits den Antrag gut zu begründen. Hierbei können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung helfen.

Erwerbsminderung

Sind Sie bereits so stark gesundheitlich eingeschränkt, dass eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist?
Dann kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden. Dabei prüft der Rentenversicherungsträger „was geht noch und wie lange“.
Die Diagnosen sind nicht so wichtig, sondern welche zeitlichen (quantitativen) und beruflichen (qualitativen) Leistungseinschränkungen bestehen.

Schwerbehinderung

Es kann eine Schwerbehinderung vorliegen. Diese wird in einem Grad der Behinderung (GdB) angegeben. Dabei ist es unerheblich, wie diese Einschränkungen entstanden sind.

Außerdem können besondere Einschränkungen bestehen. Das können z.B. Gehbehinderungen, Blindheit oder die Notwendigkeit einer Begleitperson sein. Dafür gibt es Merkzeichen und Nachteilsausgleiche wie einen Parkausweis.

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Eine jahrelange Belastung mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz (wie z. B. Asbest oder Lösungsmittel) muss zweifelsfrei nachgewiesen werden um Anspruch auf eine Rente wegen Berufskrankheit zu haben.

Krankengeld

Wonach berechnet sich die Höhe? Wie lange wird gezahlt? Darf man trotzdem in den Urlaub fahren? Muss ich einen Reha Antrag stellen wenn die Krankenkasse es verlangt?

Pflege

Wenn die Einschränkungen größer werden, kann Pflege notwendig werden.

Welche Leistungen gibt es? Wurden Sie in die richtige Pflegestufe eingestuft? Bekommen Sie alle Leistungen auf die Sie Anspruch haben? Was ist, wenn mich Angehörige nicht mehr pflegen können?

Haben Sie als pflegende Person Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge?

Ist eine private zusätzliche Absicherung für den Pflegefall sinnvoll? Wie sieht es mit dem Wohnumfeld aus.

Terminvereinbarung

Neu: Sie haben die Möglichkeit über unser externes Terminverwaltungssystem online einen Wunschtermin. zu vereinbaren.

1. Wählen Sie den gewünschten Punkt.
2. Wählen Sie aus, ob Sie in die Kanzlei kommen möchten oder der Termin telefonisch bzw. per Zoom-Video-Konferenz erfolgen soll.
3. Danach wählen Sie ggf. bitte den Sachbearbeiter aus, der ihre Angelegenheit bearbeiten soll.

Anschließend erhalten Sie per Mail eine Terminbestätigung in der auch aufgeführt ist, welche Unterlagen benötigt werden.

Bei Problemen rufen Sie bitte im Sekretariat an. Dann buchen wir für Sie einen Termin. Oder kontaktieren Sie uns jederzeit per Mail.

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