Der andere hat viel mehr als ich. Warum muss ich dann etwas abgeben?

Der andere hat viel mehr als ich. Warum muss ich dann etwas abgeben?

Wann ist der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung unbillig?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist dies grundsätzlich nur dann der Fall, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich eindeutig absehbar ist, dass

  • zum einen der aufgrund einer Versorgungsbilanz insgesamt ausgleichsberechtigte Ehegatte über ein so hohes Einkommen oder Vermögen verfügen wird, dass seine Altersversorgung vollständig gesichert ist,
  • während andererseits der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte zur Sicherung seines Unterhalts dringend auf die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte angewiesen ist.

Anmerkung Reißig:

Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein!

Es reicht nicht aus, dass ein Ehegatte nach der Scheidung wesentlich vermögender ist.
Solange dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten nach dem Versorgungsausgleich eine Restversorgung oberhalb eines durchschnittlichen Renteneinkommens verbleibt, liegt keine Unbilligkeit vor.

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