Prüfung der Zulässigkeit einer Abänderung im Versorgungsausgleich.
Eine Vorabprüfung wird faktisch unmöglich. Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss v. 18.10.2023 – XII ZB 197/23) hat entschieden, dass es bei einer Abänderung nicht ausreicht, wenn zwischen dem der Erstentscheidung zugrundeliegenden Ausgleichswert und der neu erteilten Versorgungsauskunft eine rechnerische Betragsdifferenz besteht. …
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