Ab 2023 wesentlich höherer Beitragsaufwand für Ausgleich einer Rentenminderung oder Rentenkürzung nach Versorgungsausgleich.

Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell einem monatlichen Rentenbetrag von 36,02 € (West, ab 07/2022).

Im Jahre 2022 ist dafür ein Beitragsaufwand von 7.235,59 € erforderlich. Für 100 € Rentenbetrag sind 20.087,43 Beitrag zu zahlen.

Nächstes Jahr 2023 soll der Beitragsaufwand dafür auf 8024 € steigen. Für 100 € Rentenbetrag sind 22.276,51 € zu zahlen.

Das gilt im übrigen auch für alle Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversichrung.

Wenn Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung oder Rentenkürzung nach Versorgungsausgleich gezahlt werden sollen, sollten diese noch in 2022 gezahlt werden.

Wir helfen Ihnen gern bei den entsprechenden Anträgen.

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