Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Bei den Erwerbsminderungsrenten werden die bisher geltenden Nebenverdienstregelungen gelockert.

Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf ab 2023 – in Werten von 2022 – bis zu 17.272,50 Euro ohne eine Rentenminderung hinzuverdienen.

Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt der doppelte Wert (34.545 Euro).

Sofern vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt weiterhin die höhere individuell-dynamische Hinzuverdienstgrenze.

Achtung: Trotzdem dürfen die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung sind dies weniger als 15 Stunden, bei teilweisen Erwerbsminderungsrenten weniger als 30 Stunden.

Lassen Sie sich beraten, damit es nicht doch zu unliebsamen Rentenkürzungen kommt.

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