Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten mehr!

Ab 2023 können Rentner auch bei Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze unbegrenzt Nebeneinkünfte haben.

Von Januar 2023 an dürfen damit schon Rentner ab dem 63. Lebensjahr unbegrenzt Nebeneinkünfte haben. Das war bisher nur Rentenbeziehern ab der sogenannten Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr.) erlaubt.

Dadurch wird ein früherer Renteneintritt deutlich attraktiver weil ein Hinzuverdienst immer möglich ist, sollte die Rente nicht reichen.

Negativ: Es bleibt aber der Abschlag bei einem vorzeitigen Rentenbeginn.

Positiv: Durch die weiteren Beiträge aus der Beschäftigung erhöht sich später auch nochmal die Rente.

Eine Beratung über den optimalen Rentenbeginn und weitere Beitragszahlung wird sich wirtschaftlich lohnen.

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