Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell einem monatlichen Rentenbetrag von 36,02 € (West, ab 07/2022). Im Jahre 2022 ist dafür ein Beitragsaufwand von 7.235,59 € erforderlich. Für 100 € Rentenbetrag sind 20.087,43 Beitrag zu zahlen. Nächstes Jahr 2023 soll der Beitragsaufwand dafür …

Ab 2023 wesentlich höherer Beitragsaufwand für Ausgleich einer Rentenminderung oder Rentenkürzung nach Versorgungsausgleich. Weiterlesen »

Bei den Erwerbsminderungsrenten werden die bisher geltenden Nebenverdienstregelungen gelockert. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf ab 2023 – in Werten von 2022 – bis zu 17.272,50 Euro ohne eine Rentenminderung hinzuverdienen. Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung …

Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten Weiterlesen »

Ab 2023 können Rentner auch bei Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze unbegrenzt Nebeneinkünfte haben. Von Januar 2023 an dürfen damit schon Rentner ab dem 63. Lebensjahr unbegrenzt Nebeneinkünfte haben. Das war bisher nur Rentenbeziehern ab der sogenannten Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahrgang …

Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten mehr! Weiterlesen »