Doppelte Abänderung wegen Kindererziehungszeiten scheitert meist
Wird nach einer Entscheidung über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten aufgrund des Gesetzes zur Mütterrente I (ab 1.7.2014) ein weiteres Abänderungsverfahren aufgrund des Gesetzes zur Mütterrente II (ab 1.1.2019) beantragt wird, wird dieser Antrag in der Regel abgelehnt, weil die Voraussetzungen …
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