Wird nach einer Entscheidung über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten aufgrund des Gesetzes zur Mütterrente I (ab 1.7.2014) ein weiteres Abänderungsverfahren aufgrund des Gesetzes zur Mütterrente II (ab 1.1.2019) beantragt wird, wird dieser Antrag in der Regel abgelehnt, weil die Voraussetzungen …

Doppelte Abänderung wegen Kindererziehungszeiten scheitert meist Weiterlesen »

Bei der Bestimmung des Ehezeitanteils einer auszugleichenden Beamtenversorgung werden die Kindererziehungszuschläge im Wege der unmittelbaren Bewertungsmethode gemäß § 39 Nr. 1 VersAusglG erfasst und nicht in die nach §§ 40 I, II, 44 I VersAusglG vorzunehmende Dienstzeitberechnung einbezogen. Innerhalb der …

Kindererziehung ist in der Beamtenversorgung unmittelbar außerhalb der Dienstzeitberechnung zu berücksichtigen Weiterlesen »