Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung der laufenden Versorgung auf Grund des Versorgungsausgleichs auf Antrag ausgesetzt. …

Beamtenversorgung: Aussetzung der Kürzung nach §§ 35, 36 VersAusglG erst ab Antrag. Read more »

Bei der Bestimmung des Ehezeitanteils einer auszugleichenden Beamtenversorgung werden die Kindererziehungszuschläge im Wege der unmittelbaren Bewertungsmethode gemäß § 39 Nr. 1 VersAusglG erfasst und nicht in die nach §§ 40 I, II, 44 I VersAusglG vorzunehmende Dienstzeitberechnung einbezogen. Innerhalb der …

Kindererziehung ist in der Beamtenversorgung unmittelbar außerhalb der Dienstzeitberechnung zu berücksichtigen Read more »