Rückgängigmachung des Versorgungsausgleichs
Richtiger Antrag und Zulässigkeitsvoraussetzungen des Abänderungsverfahrens nach § 51 i.V.m. § 31 VersAusglG 1. Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren gemäß § 51 VersAusglG nach dem Tod eines Ehegatten muss sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine wesentliche, …