Wahl einer Zielversorgung ist absolut notwendig. Generell wird der Kapitalwert des Ehezeitanteils eines sich im Leistungsbezug befindlichen Anrechts der betrieblichen Altersversorgung, das durch eine Rückstellung finanziert ist, anhand der bei Rechtskraft der Entscheidung bzw. zu einem entscheidungsnahen Zeitpunkt geltenden Berechnungsfaktoren …

Bei externer Teilung muss der Ausgleichswert zweimal berechnet werden. Weiterlesen »