Wahl einer Zielversorgung ist absolut notwendig. Generell wird der Kapitalwert des Ehezeitanteils eines sich im Leistungsbezug befindlichen Anrechts der betrieblichen Altersversorgung, das durch eine Rückstellung finanziert ist, anhand der bei Rechtskraft der Entscheidung bzw. zu einem entscheidungsnahen Zeitpunkt geltenden Berechnungsfaktoren …

Bei externer Teilung muss der Ausgleichswert zweimal berechnet werden. Read more »

Nach einem Statuswechsels ist für die Zeiten der Arbeitnehmereigenschaft eine Anrechtsbewertung nach § 45 Abs. 1 VersAusglG und für die Zeiten der Unternehmereigenschaft eine Anrechtsbewertung nach §§ 5, 39 bis 42 VersAusglG vorzunehmen sowie dann das Anrecht nach den für …

Erst Arbeitnehmer – dann Unternehmer. Was ist im Versorgungsausgleich zu beachten? Read more »