Ein mehrjähriger Verlustvortrag mindert die Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten nicht. Ein steuerlicher Verlustvortrag wird bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten nicht berücksichtigt. Bereits aus dem Gesetzeswortlaut („positive Summe der Gewinne oder Verluste“) ergibt sich, dass sich der Regelungsgehalt der Vorschrift darauf beschränkt, …

Negative Einkünfte führen nicht zu einer höheren Hinterbliebenenrente Weiterlesen »