Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. …

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Geld auf Tisch

Als registrierte Rentenberater wissen wir, dass sich alles rechnen muss – auch Beratung. Unsere Leistungen sind weder kostenlos noch unbezahlbar.Für eine erste mündliche Beratung und Abrechnung nach Zeit beträgt das Kanzlei-Stundenhonorar 239,49 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer = 285,00 Euro brutto …

Honorar Read more »