Honorar

Honorar
Geld auf Tisch

Als registrierte Rentenberater wissen wir, dass sich alles rechnen muss – auch Beratung.

Unsere Leistungen sind weder kostenlos noch unbezahlbar.
Für eine erste mündliche Beratung und Abrechnung nach Zeit beträgt das Kanzlei-Stundenhonorar 239,49 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer = 285,00 Euro brutto im Zeittakt je angefangene 10 Minuten.

Das Honorar für eine Rentenberechnung einschließlich Beratung beträgt pauschal 280,00 € netto zzgl. Umsatzsteuer = 333,20 €.

Die Honorierung für weitere Tätigkeiten erfolgt wie bei einem Anwalt in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder durch Honorarvereinbarung.

Die Abrechnung mit Rechtschutzversicherungen ist möglich.

Üblicherweise wird das Honorar zu Beginn der Tätigkeit besprochen. So gibt es keine Überraschungen.

Bei längeren Verfahren wird nach Beginn der Tätigkeit ein Vorschuss fällig.

Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 859 seiner Gemeinsamen Positivliste vom 10.03.2020 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.

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