Steuerberatung und das neue Statusfestellungsverfahren
Für Zwecke des Steuerrechts ist die Frage, ob eine selbständige Person unter den Voraussetzungen des § 7 SGB IV als Arbeitnehmer gilt, unerheblich, da es sich ausschließlich um eine Subsumtion im Rahmen des Sozialversicherungsrechts handelt. Dennoch ist es für die …
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