Das EU-Recht auf Freizügigkeit besagt, dass der Mitgliedstaat, der für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung leistungspflichtig ist, Erziehungszeiten berücksichtigen muss, auch wenn die betreffende Person die Voraussetzung der Ausübung einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht erfüllt hat und weder …

Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Ausland bei Rentenbezug in Deutschland wurde erweitert. Es ist möglich, pro Kind über 100 € mehr Rente monatlich zu erhalten. Weiterlesen »