Keine Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsabrede bei beamtenrechtlicher Versorgung einerseits und Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits
Eine Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung besteht nicht.Aus der Weigerung des anderen Ehegatten, einer Verrechnungsvereinbarung zuzustimmen, folgen keine Sanktionen i.S.d. § 27 VersAusglG.OLG Bamberg, Beschluss vom 14.12.2021, 7 UF 194/21Nullsummenspiel bei der rentenversicherten PersonHat der Ehegatte des Landesbeamten in der …