Eine Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung besteht nicht.Aus der Weigerung des anderen Ehegatten, einer Verrechnungsvereinbarung zuzustimmen, folgen keine Sanktionen i.S.d. § 27 VersAusglG.OLG Bamberg, Beschluss vom 14.12.2021, 7 UF 194/21Nullsummenspiel bei der rentenversicherten PersonHat der Ehegatte des Landesbeamten in der …

Keine Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsabrede bei beamtenrechtlicher Versorgung einerseits und Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits Weiterlesen »