Keine Korrektur durch Rentenversicherungsträger bei anfänglicher Fehlerhaftigkeit des Bescheides.
Es gibt oft Streit darüber, ob Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern oder Rentenbeträge zurückfordern dürfen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein ursprünglicher Bewilligungsbescheid nicht zurückgenommen werden kann, wenn dies über den zulässigen Korrekturumfang hinausgeht. Eine Entscheidung kann …