Bei einem Statusfeststellungsbescheid handelt es sich wegen seines Regelungsgegenstands sowie dem Zweck des Statusfeststellungsverfahrens um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Die erforderliche wesentliche Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen trat mit der Eintragung der Erhöhung des Stammkapitals der klagenden GmbH …

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Änderungen im Stammkapital – Verlust der Sperrminorität – Mitteilungspflicht – Rückwirkende Sozialversicherungspflicht Weiterlesen »