Auch mit Rechtsmacht in der Holding-GmbH können Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer in der nachgeordneten GmbH sozialversicherungspflichtig sein.
Gesellschafter der nachgeordneten GmbH sind eine Holding-GmbH mit einem Geschäftsanteil von 50 Prozent und eine weitere Person mit Geschäftsanteilen von insgesamt 50 Prozent. Gesellschafter der Holding-GmbH sind ein Ehemann und seine Ehefrau mit einem Geschäftsanteil von jeweils 50 Prozent. Die …