Versicherungspflicht trotz Gewerbeschein?

Versicherungspflicht trotz Gewerbeschein?

Ja, das gibt es!

Ein Maurer hatte eine Gewerbeanmeldung für ein anderes Handwerk.
Als Maurer war er nicht in die Handwerksrolle eingetragen.
Er war im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig, fuhr mit den anderen Arbeitnehmern des Auftraggebers im Firmenfahrzeug des Auftraggebers zu den Baustellen und arbeitete mit ihnen zusammen. Er erhielt Arbeitsanweisungen und das Material wurde vom Auftraggeber gestellt.

Anmerkung Reißig:
Immer wieder wird versucht, typische Arbeitnehmertätigkeiten in selbständige Tätigkeiten umzudeuten.
Das gelingt nur noch selten.
Ich kann Auftraggebern nur dringend empfehlen, dies im Vorfeld prüfen zu lassen. Sie haften für alle Sozialversicherungsbeiträge, auch die des Arbeitnehmers.
Dies kann auch vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen werden, da eine solche Regelung sittenwidrig ist.
Um solche Vertragsverhältnisse sozialversicherungsrechtlich sauber zu gestalten, bedarf es großer Expertise.

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