Vorstand ist nicht gleich Vorstand

Vorstand ist nicht gleich Vorstand

Bei der Sozialversicherungspflicht gibt es feine Unterschiede.

In mehreren Urteilen sind die Obergerichte zu dem Ergebnis gekommen, dass Vorstandsmitglieder von Stiftungen sozialversicherungsrechtlich nicht mit Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften vergleichbar sind.

Bei Stiftungen liegt in der Regel eine abhängige Beschäftigung der Vorstandsmitglieder vor.

LSG Sachsen vom 15.10.2015 – L 1 KR 92/10

LSG Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2019 – L 8 R 398/17

BSG vom 23.02.2021 – B 12 R 15/19 R

LSG Berlin-Brandenburg vom 25.01.2022 – L 1 BA 28/19

Hinweis Reißig:

Es empfiehlt sich grundsätzlich, vor Aufnahme der Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV durchzuführen.

Ansonsten besteht für Stiftungen ein erhöhtes Risiko der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Gleiches gilt für Vereinsvorstände.

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