Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft prüfen
Sparen Sie viele tausend Euro. Und das jedes Jahr wieder.
Im April/Mai eines Jahres verschicken die Berufsgenossenschaften ihre Beitragsbescheide. Dabei sieht man nochmal die Höhe des Jahresbeitrages.
Die Arbeitsentgelte werden zwar laufend gemeldet aber vielfach sind die Einstufungen schon viele Jahre alt. Stimmen noch die Gefahrklassen? Haben sich die Tätigkeitsmerkmale vielleicht durch neue Maschinen oder Digitaliseirung verändert? Häufig lassen durch eine Überprüfung viele Tausend Euro Beitrag sparen. Da der Beitrag allein durch das Unternehmen getragen wird, wirken sich Beitragseinsparungen direkt auf das Betriebsergebnis aus.
Problembeispiele
- Ist das Unternehmen überhaupt bei der richtigen Berufsgenossenschaft versichert?
- Wurde das Unternehmen in die richtige Gefahrklasse eingestuft?
- Sind die Mitarbeiterentgelte in der richtigen Gefahrstelle aufgeführt?
- Gibt es Mitarbeiter, die nur Verwaltungsaufgaben haben?
- Gibt es Unternehmensteile, die etwas anderes als der Hauptbetrieb machen?
Kanzlei
Sozialversicherungsrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet. Eine frühzeitige Beratung hilft Fehler zu vermeiden. Aber auch Streitfalle helfen wir.
Im Verhältnis zu Berufsgenossenschaften beraten und vertreten wir sie
- zum Wechsel der Berufsgenossenschaft
- zur Einstufung in Gefahrenklassen oder Gefahrtarifstellen,
- bei einer Veranlagung als “fremdartiges Nebenunternehmen” nach den Tarifen anderer Berufsgenossenschaften und
- in allgemeinen Beitragsstreitigkeiten.
Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Expertise und sparen auch Sie Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Und das jedes Jahr wieder.
Laden Sie gerne kostenlos und unverbindlich unsere Übersicht herunter.
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