Keine Rentenbeiträge bei Bezug von privatem Krankentagegeld: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kann Wegfallen

Bei der Prüfung von Versicherungsverläufen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) fallen immer wieder Lücken auf. Auf die Frage, was in diesen Zeiten war, wird häufig der Bezug von Krankengeld genannt.
Allerdings wurde das Krankengeld nicht von einer gesetzlichen sondern von einer privaten Krankenkasse gezahlt.
Was viele nicht wissen: Die private Krankenkasse zahlt in dieser Zeit meist keine Rentenversicherungsbeiträge.
Bei längeren Krankheitszeiten ohne Rentenversicherungsbeiträge kann das zu einem Problem bei der Erwerbsminderungsrente der GRV werden.
Voraussetzung für Erwerbsminderungsrente ist auch die sogenannte 3/5 Belegung mit Pflichtbeiträgen.
In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Das muss nicht zusammenhängend sein. Sobald aber mehr als 24 Monate Lücken vorhanden sind, besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre private Krankentagegeldversicherung auch Leistungen für die Beitragszahlung in die GRV während des Bezuges von Krankentagegeld zahlt.
Falls nein, fragen Sie, ob dies noch nachträglich versichert werden kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zeitnah die eigene Zahlung von „freiwilligen“ Pflichtbeiträgen in der GRV beantragt werden.
Hierzu sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, damit es nicht zu einer Ablehnung der Rente wegen fehlender Beiträge kommt.

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