Abfindung steuerfrei in Altersversorgung einzahlen

Abfindung steuerfrei in Altersversorgung einzahlen

Ein großer Erfolg! Personalabteilung und Betriebsrat unterstützen gemeinsame Lösung zur steuerfreien Einzahlung einer Abfindung in eine Altersversorgung.

Im Rahmen der Beratung zu einem Vorruhestandsmodell haben wir in Zusammenarbeit mit der Personal-, Finanz- und Rechtsabteilung des Unternehmens sowie dem Betriebsrat erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass ausscheidende Mitarbeitende Beträge aus der Abfindung in beliebiger Höhe steuerfrei in eine Altersvorsorge einzahlen können.

Votum des Betriebsrats:

Die ausscheidenden Mitarbeitenden können selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Abfindung zur Aufstockung der Altersvorsorge verwendet werden kann. Wichtig war uns, dass es sicher ist und den Mitarbeitenden keine Kosten entstehen. Außerdem sollte es so einfach sein, dass es jeder versteht.

Kommentare aus der Personalabteilung:

Wir wussten gar nicht, dass es so etwas gibt. Wichtig war, dass nach dem Ausscheiden kein weiterer Verwaltungsaufwand und keine weiteren Kosten entstehen. Für die Finanzabteilung ist es wichtig, dass keine bilanziellen Verpflichtungen entstehen. Die Beratung war transparent.

Stimmen von ausscheidenden Mitarbeitenden:

Ich bin froh, dass ich von dieser Möglichkeit erfahren habe. Einen Teil der Abfindung brauche ich zum Leben. Aber mit dem Rest kann ich später meine Rente aufstocken. Das wird dann reichen. Obwohl ich mich mit solchen Dingen nicht auskenne, habe ich das sofort verstanden.

Toll finde ich, dass meine Kinder nach meinem Tod auch etwas davon haben. So ist das Geld nicht verloren.

Hinweis Reißig:

Es war uns eine Freude, dieses Projekt zu begleiten. Alle Beteiligten haben den Nutzen für sich und die anderen erkannt. Es gab wenig Reibungsverluste, sondern viel konstruktives Miteinander.

Was macht dieses Modell so attraktiv?

Die Verwaltungskosten liegen unter 1 Prozent. Damit steht fast der gesamte Betrag für die Rente zur Verfügung.

Das Ergebnis sind deutlich höhere garantierte Renten.

Garantierte Zuwächse bereits vor Rentenbeginn und auch danach.

Umfangreicher Hinterbliebenenschutz ohne Einkommensanrechnung.

Keine Bilanzierungspflicht für das Unternehmen. Außer den Beratungskosten bei der Einführung entstehen keine zusätzlichen Kosten. Eine Nachschusspflicht für das Unternehmen ist ausgeschlossen. Die Absicherung der Beträge erfolgt über den PSVaG ohne Beitragszahlung durch das Unternehmen.

Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld.

Makler- und vermittlerfrei. Reine Rechtsberatung durch zugelassene Renten- und VersicherungsberaterInnen.

Informationen für Arbeitnehmer

Informationen für Unternehmen

Informationen für Steuerberater und Rechtsanwälte

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