Freie Mitarbeiter können teuer werden.
Freie Mitarbeiter können teuer werden.
Freie Mitarbeiter sollen oft für mehr Flexibilität und weniger Kosten sorgen.
Doch es gibt einige wichtige Punkte zu beachten, damit nicht plötzlich mehrere tausend Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern nachgezahlt werden müssen.
Denn dafür haftet der Auftraggeber und nicht der freie Mitarbeiter.
Tipp Reißig:
Diese sozialversicherungsrechtlichen Kriterien für freie Mitarbeit sind wichtig, um eine klare Abgrenzung zu anderen Arbeitsverhältnissen zu gewährleisten:
1. Weisungsunabhängigkeit
Freie Mitarbeiter sind in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit, ihres Arbeitsortes und ihrer Arbeitsweise frei. Sie sind nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
Im Rahmen der Erbringung von Teilleistungen innerhalb eines Gesamtauftrages kann es jedoch Regelungen geben, wie, wann und in welcher Form die Leistungen zu erbringen sind.
2. Fehlendes unternehmerisches Risiko
Im Gegensatz zur klassischen Festanstellung tragen freie Mitarbeiter ein unternehmerisches Risiko.
Werden eigene Mitarbeiter beschäftigt? Sind eigene Betriebsräume oder Betriebsmittel vorhanden?
3. Keine Eingliederung in die Betriebsorganisation
Der freie Mitarbeiter ist nicht in die betriebliche Organisation eingebunden und hat keinen Anspruch auf Zusatzleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Sind freie Mitarbeiter in Dienstpläne eingebunden oder bestehen Berichtspflichten?
Es ist wichtig, den Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer klar zu definieren, um eine ungewollte Beschäftigung zu vermeiden.
Verträge mit freien Mitarbeitern sollten von vornherein rechtssicher gestaltet werden.
Bestehende Regelungen können aber auch für die Zukunft angepasst werden.
Wenn jedoch die tatsächlichen Verhältnisse nicht den vertraglichen Regelungen entsprechen, hilft auch der beste Vertrag nicht weiter.
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