Als Freiberufler Tausende von Euro an Krankenversicherungsbeiträgen sparen.
Wenn Sie später
- nur eine Rente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Psychotherapeuten) erhalten und
- gesetzlich krankenversichert sind
können Sie eine böse Überraschung erleben.
Sie sind dann freiwilliges Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Was ist daran so schlecht?
Für die Beitragsberechnung werden alle positiven Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid herangezogen.
Nicht nur Arbeitseinkommen und Renten, sondern auch Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Dabei kann die Beitragsbemessungsgrenze (2024 = 62.100 € p.a.; 5.175 € mtl.) schnell überschritten werden.
Das bedeutet, dass Sie den Höchstbeitrag von ca. 1.000 € monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.
Es gibt aber eine Lösung, wie man mit maximal 6.042 € (Werte 2024) als Rentner Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden kann.
Hinweis Reißig
Als Pflichtmitglied müssen Sie nur Beiträge aus Arbeitseinkommen und Versorgungsbezügen zahlen.
Wenn diese Einkünfte unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können Sie dadurch bis an Ihr Lebensende monatlich Beiträge sparen.
Wie das ganz legal geht, erklären wir Ihnen gerne.
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