Müssen auf Rürup-Renten bzw. Basis-Renten Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden?
Wenn ein Basis-Renten-Empfänger gesetzlich krankenversichert ist, kommt es darauf an, ob er pflicht- oder freiwillig versichert ist. Pflichtversicherte Rentner müssen für ihre Rürup-Rente keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Nur die gesetzliche Rente und Betriebsrenten sind für sie beitragspflichtig.
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen auf ihre Rürup-Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dies gilt bis zur Höchstgrenze aller Einkünfte. Wenn ein freiwillig Versicherter schon ohne die Rürup-Rente den Höchstbeitrag zahlt, dann kommen keine weiteren Beiträge dazu.
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung zahlen feste Beiträge. Das eigene Einkommen beeinflusst die Beitragshöhe nicht. Auch die Rürup-Rente wirkt sich nicht auf die Versicherungsbeiträge aus. Die Beiträge bestimmt die Versicherung.
Rürup-Rente ist der umgangssprachliche Ausdruck für Basis-Rente. Beides bedeutet das Gleiche.
Hinweis Reißig:
Bereits beim Abschluss der Basisrente sollte geklärt werden, ob später Krankenversicherungsbeiträge anfallen. Dies kann einen erheblichen Unterschied in der Nettorendite ausmachen.
Bei ca. 20 % Gesamtbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung sollte man sich das gut überlegen, wenn man als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert ist.
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