Was denn nun? Beitragspflichtig oder nicht?

Was denn nun? Beitragspflichtig oder nicht?

1. Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeister in Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft

2. Sozialversicherungsfreiheit bei einer vom Träger der Jugendhilfe beauftragten Pflegemutter

zu 1: BSG, Urteil vom 27.04.2021, B 12 R 8/20 R

zu2: LSG Celle-Bremen, Urteil vom 07.09.2022, L 2 BA 6/22

Diese Entscheidungen zeigen die Probleme auf, vor dem Einzugsstellen, Rentenversicherungsträger, Gerichte und insbesondere die Beteiligten einer Vereinbarung bei der Abgrenzung von beitragspflichtiger Beschäftigung und beitragsfreier ehrenamtlicher Tätigkeit stehen.

Das BSG hat den Gesetzlgeber bisher vergeblich auffgefordert, zeitnah eine gesetzliche Regelungen für diese Abgrenzung Rechtssicherheit und Beständigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Status durch eine Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit schaffen.

Hinweis Reißig

Wegen der unsicheren Rechtslage wird den Beteiligten einer auf eine (vermeintliche) ehrenamtliche Tätigkeit gerichteten Vereinbarung dringend geraten, im Zweifel vor Aufnahme – oder zumindest bei Beginn – der Tätigkeit einen Antrag nach § 7a SGB IV auf Statusentscheidung zu stellen.

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